Bei Interesse oder Fragen zu einem Tier meldet Euch unverbindlich bei uns.
Für diese Tiere existieren leider keine Haltungs-Gesetze in der Schweiz. Was uns sehr traurig macht. Denn, auch diese Tiere haben ein artgerechtes Leben, wie auch einen solchen Umgang verdient.
Auch die Tatsache, dass diese Tiere teils hochgiftig (tödlich) sind, gewisse Arten ihr Gift bis zu 2 Metern verspritzen können, bedarf in unseren Augen
Gesetzestexe.
Rotknievogelspinne
Brachypelma smithi
Geschlecht: weiblich
Alter: 2011
Schutzgebühr: 80.-
2x Afrikanischer Riesentausendfüssler
Archispirostreptus gigas
Geschlecht:
Alter: 2015
Schutzgebühr: